Der Fischereischein
Der Fischereischein ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln
oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung, die je nach Bundesland bei
der unteren Fischereibehörde oder dem Landessportfischerverband abgelegt werden kann.
Ausgestellt wird er von der Gemeinde, in Hamburg vom Verbraucherschutzamt des zuständigen
Bezirksamtes sowie von den meisten Kundenzentren (Einwohnerdienststellen) der
Bezirksämter.
Falls man nicht Eigentümer eines Fischereirechtes ist, ist eine weitere rechtliche Voraussetzung
zum Angeln oder zum Fischen der sogenannte Erlaubnisschein. Hierbei handelt es sich um die
schriftliche Erlaubnis, an einem Gewässer zu fischen, das vom Inhaber des Fischereirechtes für
dieses Gewässer ausgestellt wird.
In der Mehrzahl der europäischen Nachbarstaaten ist der Besitz eines Fischereischeins zum
Angeln nicht notwendig. Zeitlich befristete Angellizenzen werden dort in der Regel ohne
vorherige Prüfung bei Gemeindeverwaltungen, Postämtern oder in Tabakgeschäften verkauft.
Als Zugeständnis an den Tourismus folgen Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein
als einzige deutsche Bundesländer unter Einschränkungen diesem international üblichen
Reglement. So können beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern - auch von Einheimischen -
auf vier Wochen begrenzte Urlauberfischereischeine, auch Touristenfischereischeine genannt,
gegen eine Gebühr von 20 Euro erworben werden, in Schleswig-Holstein sogar für 40
aufeinanderfolgende Tage, dafür jedoch nur von Personen mit Wohnsitz außerhalb des
Bundeslandes. Kritik des Bundesverbraucherministeriums und der Verbände an diesem
Vorgehen blieb bislang ohne Folgen, obwohl nun Fische, und damit Wirbeltiere, auch von
Personen ohne jede Sachkunde getötet werden dürfen. Der Landesanglerverband gab dennoch
bereits vor der Einführung des Scheins im Sommer 2005 bekannt, auf eine Klage gegen die
Neuregelung verzichten zu wollen.
Eine weitere Sonderstellung nimmt das Land Niedersachsen ein, wo im Fischereigesetz keine
Fischereischeinpflicht (oder andere Dokumente außer dem Personalausweis) für die Ausübung
einer Angeltätigkeit vorgeschrieben wurde.
In den freien (nicht verpachteten) Gewässern Niedersachsens (Küste und Seeschiffahrtsstrassen
wie die Elbe bis Hamburg) kann somit jeder scheinfrei angeln.
Quelle: Wikipedia Autor JDC
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